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Hörgeräte

Was darf ein Hörgerät kosten?

Die Preise für Hörgeräte unterscheiden sich stark. Ob es ein Basisgerät für 10 Euro oder ein Premium-Modell für 2.500 Euro sein soll, können Sie theoretisch frei entscheiden.

Natürlich sollte der medizinische Nutzen immer erste Priorität haben. Deshalb gibt es technische Mindestvoraussetzungen, die für alle Hörgeräte Standard sind. Mit jeder kosmetischen oder technischen Zusatzfunktionen erhöht sich aber der Preis des Hörgeräts drastisch!

Wodurch ergeben sich die Preisunterschiede?

Grundlegend können Hörgeräte in 3 Preisklassen eingeteilt werden: Die Basis-, Mittel- und Oberklasse. Sie sind Kassenpatient und möchten keine hohen Zuzahlungen für ein gutes Hörgerät leisten? Hier müssen Sie sich keine Sorgen machen. Denn auch die Geräte in der Basisklasse garantieren in der Regel exzellenten Klang und Sprachqualität. 

Die preislichen Unterschiede ergeben sich hauptsächlich durch die Zusatzfunktionen. In der nachfolgenden Tabelle können Sie sich einen Überblick zu den Preisen und Funktionsumfängen machen:

Hörgeräte ZusatzfunktionenBasisklasseMittelklasseOberklasse
Preis pro Gerät10 € – 500 €500 € – 1200 €1200 € – 2500 €
Digitale Klangverarbeitung✓✓✓
Rückkopplungsunterdrückung✓✓✓
Einstellen von 4 Hörprogrammen✓✓✓
Kabellose Verbindung zum TV / TelefonX✓✓
Anpassbare Spracherkennung und SprachhervorhebungX✓✓
Bessere akustische Orientierung durch RichtungshörenX✓✓
Hoch ausgeprägte Form- und Farbvielfalt für maximale DiskretionXX✓
Automatischen 360°-Hören für sichere Orientierung im RaumXX✓
Automatische Anpassung an unterschiedliche akustische UmgebungenXX✓

In der Basisklasse können Sie mit Kosten von 10 Euro bis 500 Euro pro Hörgerät rechnen. Handelt es sich um ein Kassengerät, zahlen Sie lediglich 10 Euro, den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. 

Hörgeräte der Mittelklasse kosten zwischen 500 Euro und 1200 Euro. Möchten Sie ein Premium-Modell aus der Oberklasse erwerben, sollten Sie mit einem Privatanteil von 1200 Euro bis 2500 Euro rechnen. Diese Geräte verfügen meist über eine hohe Form- und Farbvielfalt, um eine maximale Diskretion zu gewährleisten.

Ãœbernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ja! Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen sogenannten Festbetrag. Dieser wurde im Jahr 2005 erstmals festgelegt und mit einer Gesetzesänderung am 01. November 2013 erhöht.

Laut den neuen Richtlinien übernehmen die gesetzlichen Kassen einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro für ein Hörgerät. Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät müssen Sie als Patient selbst leisten. 

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel unter: www.tinnitus-selbsthilfe.org/kostenuebernahme-hoergeraete-krankenkasse

Sie sind privat versichert? In diesem Fall hängt die Übernahme der Kosten stark von den im Vertrag festgeschriebenen Bedingungen ab. Die Erstattungsbeträge richten sich also nach den individuellen Vereinbarungen zwischen der privaten Krankenversicherung und Ihnen.

Schauen Sie daher umgehend in Ihren Unterlagen nach, um zu erfahren, welche Bedingungen für Sie gelten. 

Tipp! Auch ein teureres Gerät kann von der Krankenkasse übernommen werden:

Hierbei ist zu beachten, dass die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden muss. Eine medizinische Notwendigkeit kann dann vorliegen, wenn Sie ein Hörgerät mit speziellen Frequenzbereichen benötigen, um die Hörfähigkeit wieder herzustellen. 

Um auch die Kosten für ein teureres Gerät erstattet zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Diesem fügen Sie einen Attest Ihres Arztes sowie eine schriftliche Begründung für die medizinische Notwendigkeit bei.

Zuzahlungen müssen Sie nur dann leisten, wenn Sie sich bewusst für ein teureres Gerät entscheiden, ohne dass es medizinisch Notwendig ist.

Weitere Details zu den Zuzahlungen von Krankenkassen finden Sie unter: www.tinnitus-selbsthilfe.org/kostenuebernahme-hoergeraete-krankenkasse

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Um einen Anspruch auf Bezuschussung geltend machen zu können, müssen Sie eine medizinische Verordnung (auch Hörgeräteverordnung) von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt vorlegen. Die Hörgeräteverordnung stellt Ihnen der Arzt aus, nachdem Untersuchungen belegt haben, dass eine Hörhilfe notwendig ist.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Durchführung eines Sprachhörtests, bei dem die Verstehensquote unter 80 % liegt.
  • Der Hörverlust liegt im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz; bei einseitiger Schwerhörigkeit liegt ein Hörverlust von mindestens 30 dB vor.

Fazit: Tipps von der Interessengemeinschaft

Der Kauf eines Hörgerätes wirft viele Fragen auf. Sie können bezüglich der anfallenden Kosten jedoch beruhigt sein. Als gesetzlich versicherter Patient werden die Kosten für ein Hörgerät (zumindest in der Basisklasse) von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Jedoch sollten Sie eines beachten: der Besuch beim Hörgeräteakustiker unterscheidet sich stark vom Besuch bei Ihrem HNO-Arzt.

Denn beim Akustiker sind Sie primär Kunde und nicht Patient.

Das heißt konkret, dass der Hörgeräteakustiker Ihnen ggf. verschiedene hochpreisige Angebote unterbreitet, die nicht unbedingt notwendig sind.

Daher unser Tipp: bereiten Sie sich immer gut auf den Termin beim Akustiker vor, damit Sie genau schildern können, wo Ihre Probleme liegen und was Sie von dem neuen Hörgerät erwarten.

Hier finden Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich optimal auf den Besuch beim Hörgeräteakustiker vorbereiten und welche Akustiker am besten bewertet wurden. 

Jan Becker, Tinnitus Selbsthilfe

Jan Becker

Gründer, Tinnitus Selbsthilfe

Herr Becker hat mit Hilfe von Hör-Experten und HNO-Ärzten alle wichtigen Informationen zu Tinnitus und anderen Hörschwierigkeiten auf diesem Portal aufbereitet.

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Quellen und weitere Literatur

Die besten Hörgeräte Deutschlands im Test 2022.

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